Vom Präsidenten des Landgerichts Hanau wurde dem Praxisinhaber am 7. März 1980 aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes vom 13.12.1935 die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts erteilt. Aufgrund dieser Erlaubnis kann er sich als Rechtsbeistand bezeichnen.
Wir unterstützen Sie in Ihren Rechtsangelegenheiten und geben Ihren Ideen die rechtliche Basis auf folgenden Gebieten: